Aktuelle Covid-19 Information
Neu gilt seit dem 19. Oktober 2020 in der ganzen Schweiz in öffentlich zugänglich Innenräumen eine Maskenpflicht ab 12-jährig. Somit ist in Indoor-Sportanlagen in allen Bereichen, wo keine sportliche Aktivität ausgeübt wird, eine Gesichtsmaske zu tragen.
Die Ausübung des Sports selbst lässt sich im Badminton mit dem Tragen einer Maske nicht vereinbaren und deshalb sind die SportlerInnen während dem Badmintonspielen (Training oder Match) von der Maskenpflicht befreit.