Neue Schutzmassnahmen per 06.12.2021
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen getroffen, die ab dem 06. Dezember 2021 gelten:
- Neu gilt für alle sportlichen Aktivitäten in Innenräumen eine generelle Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren
- Maskenpflicht in der Halle bis zum Spielfeldrand für alle Personen, auch die unter 12 Jahren. Maske muss zwischen den Spielen wieder angezogen werden
- Weiterhin gilt für alle Trainings die Erhebung der Kontaktdaten, d.h. in die bestehende Liste eintragen oder der Trainer/zuständige Person führt eine Appell-Liste